Das Honorar richtet sich nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband dipl. ErnährungsberaterInnen ( SVDE) und dem Santésuisse. Dabei werden die Kosten von der Grund-versicherung
Ihrer Krankenkasse übernommen.
Dazu benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung zur Ernährungsberatung.